Hier finden Sie eine Übersicht nach Bundesland für Ihre Aus- oder Weiterbildung. Je nach Bundesland gibt es verschiedene Möglichkeiten einer Kursförderung. Klicken Sie einfach unten auf eines der Bundesländer und die Fördermöglichkeiten werden Ihnen angezeigt.
Auf dieser Seite finden Sie ansonsten auch noch verschiedene Fördermöglichkeiten. Zur Erwachsenenbildung Kursförderung - Klick.
Einfach Suchmaske ausfüllen und schon bekommen Sie entsprechende Förderungen angezeigt.
In Salzburg gibt es aktuell den Bildungsscheck, welcher bis zu 80 % der Kurskosten, jedoch maximal 2.000 € fördert. Wie viel Förderung Sie erhalten kommt darauf an, welche Ausbildung Sie aktuell haben und wie alt Sie sind.
Folgende Personen sind förderberechtigt:
Wenn Sie eine Aus- oder Weiterbildung machen möchten, stehen Ihnen in Wien verschiedene Förderungen des WAFF zur Verfügung:
Das WAFF Bildungskonto
Mehr Informationen dazu finden Sie hier: WAFF-Bildungskonto
WAFF Digi-Winner Förderung (für Mitglieder der AK)
Mehr Informationen dazu finden Sie hier: WAFF Digi Winner Förderung
FRECH - Programm Frauen ergreifen Chancen
Mehr Informationen dazu finden Sie hier: FRECH - Programm Frauen ergreifen Chancen
Informationen zu den verschiedenen Förderungen finden Sie auf der Seite des WAFF. Je nachdem ob Sie aktuell arbeitslos oder in einem Angestelltenverhältnis sind, fallen die Höhe der Förderungen anders aus.
Sollten Sie einen Kostenvoranschlag für einen unserer Kurse benötigen schreiben Sie uns eine Nachricht an info@hsb-akademie.at.
Wenn Sie in Niederösterreich leben und Ihre beruflichen Qualifikationen erhöhen möchten, bekommen Sie durch die Bildungsförderung Niederösterreich einen Zuschuss.
Folgende Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein:
Die Antragsstellung für eine Weiterbildung kann frühestens 13 Wochen vor Kursbeginn bis spätestens 2 Wochen nach Kursbeginn erfolgen. Für den Erhalt einer Förderzusage vor Kursbeginn muss das Antragsformular spätestens 6 Wochen für Kursbeginn bei der niederösterreichischen Landesregierung eingereicht worden sein.
Auszahlung:
Die Auszahlung erfolgt in zwei Teilbeträgen. Der erste Teilbetrag (30 %) wird nach übersenden der Anmelde- und Zahlungsbestätigung veranlasst.
Die zweite Auszahlung (70 %) bekommen Sie nach Einlagen derr Teilnahmebestätigung bzw. nach positiven Abschluss des Kurses.
Zum einen gibt es in Oberösterreich das OÖ Bildungskonto für Arbeitnehmer/-innen. Gefördert werden hier Kurse mit bis zu 60% jedoch maximal 2.400 € bzw. 4.000 €.
Mehr Informationen zum OÖ Bildungskonto finden Sie hier:
Bildungskonto Oberösterreich
Zum anderen gibt es noch die AQUA Stiftung in Oberösterreich, welche Kurse für arbeitslose fördert.
Mehr Informationen zu dieser Förderung finden Sie hier:
AQUA Stiftung bzw. Alu Stiftung
AK Mitglieder können den Digi-Bonus für Digitalisierung noch bis Ende des Jahres 2021 beantragen.
Mehr Informationen zu dieser Förderung finden Sie hier:
Digi-Bonus Plus
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Für Frauen besteht zusätzlich die Möglichkeit eine Förderung bzw. einen Stifftungsplatz im zam Steiermark zu bekommen.
Mehr Informationen zum zam Steiermark finden Sie hier:
zam Steiermark
Gefördert werden im Programm "Förderung der beruflichen Weiterbildung" folgende Personen:
Mehr Informationen dazu finden Sie hier:
Arbeitnehmerförderung - Kärnten
Zudem gibt es noch den Verein Förderung Kärntner Arbeitsstiftungen. Auch über diesen Verein können Sie eine Förderung für einen unserer Kurse ansuchen.
Mehr Informationen dazu finden Sie hier: https://www.vfka.at/index.htm
Es stehen Ihnen die Förderungen des AMS zur Verfügung. Weitere Informationen für Aus- und Weiterbildungen beim AMS finden Sie hier:
Die Bildungsmaßnahme dient der arbeitsmarktpolitisch zielführenden Weiterbildung von ArbeitnehmerInnen, Arbeitslosen, Arbeitssuchenden, Zivil- und Präsenzdienern sowie Männern und Frauen in Karenz, die
a) sich in ihrem erlernten Beruf bzw. ihrer ausgeübten Tätigkeit weiterbilden möchten; oder
b) ihren Beruf/ihre Tätigkeit wechseln möchten; und keine Förderung seitens des AMS oder anderer Stellen für den gleichen Zweck erhalten.
Diese Weiterbildung hat Qualifikationen zu vermitteln, die im gegenwärtigen oder zukünftigen Beruf/Tätigkeit zur Anwendung gelangen oder Voraussetzung für eine Höherqualifizierung (z.B. Studienberechtigungsprüfung, Berufsreifeprüfung) sind.
Förderhöhe
Zuschüsse werden nach Maßgabe der vorhandenen Mittel und nach Art des Förderungsfalles wie folgt vergeben:
Die jährlichen Gesamtkosten des Qualifikationsförderungszuschusses für eine Person dürfen € 4.000,-- nicht übersteigen.
Sie bilden sich neben Ihrer beruflichen Tätigkeit weiter und erlangen mit der Ausbildung einen arbeitsmarktrelevanten Bildungsabschluss, den Sie in der gegenwärtigen oder einer künftigen Tätigkeit anwenden können und der Ihre Qualifikation verbessert. Ihre berufsbegleitende Weiterbildung unterstützt das Land Vorarlberg mit der Bildungsprämie für ArbeitnehmerInnen.
Voraussetzungen
Sie sind in Vorarlberg über der Geringfügigkeitsgrenze beschäftigt und können eine einjährige Berufstätigkeit in einem oder mehreren vollversicherungspflichtigen Dienstverhältnissen nachweisen. Frühere Beschäftigungen im EWR-Raum können hinzugerechnet werden.
Sie erhalten vom Arbeitsmarktservice für die beantragte Ausbildung keine Beihilfe – ausgenommen ist das Weiterbildungsgeld während einer Bildungskarenz bzw. das Bildungsteilzeitgeld.
Ihr Einkommen unmittelbar vor Ausbildungsbeginn liegt unter 3.700,– Euro brutto. Bei der Bemessung des Einkommens wird für Unterhaltsberechtigte ein Freibetrag von je 550 Euro gewährt.
Sie haben keine höhere Qualifikation als die Reifeprüfung.
Förderhöhe
Die Förderhöhe beträgt bis zu einem Viertel der Kurs- und Prüfungsgebühren und beläuft sich auf maximal 2500 € für folgende Ausbildungen:
Berufsbildene Fachkurse mit einem Mindeststundenausmaß von 80 UE, die in einem fachlichen Zusammenhang mti der ausgeübten Tätigkeit stehen. Ist dies nicht der Fall, entscheider der Vorstand +ber die Vergabe der Förderung.
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